Völkermeldungen Landesverband

Die Völkermeldung an den Landesverband wird nicht an die Tierseuchenkasse weitergeleitet und befreit nicht von der gesetzlichen Verpflichtung seine Völker (bis zum 31.01. des Jahres) bei der Tierseuchenkasse zu melden!

Die Völkermeldungen an den Landesverband sind die Berechnungsgrundlage für die Beiträge zur

Es werden die Zahlen aller im Herbst des Vorjahres eingewinterten Bienenvölker und Ableger zugrunde gelegt. Sollen im Folgejahr mehr Bienenvölker bewirtschaftet werden, so ist diese Anzahl an Bienenvölker zu melden.
Von den Vereinen werden die Völkerzahlen bis zum 31.12. d.J. der Geschäftsstelle des Landesverbandes gemeldet.
Die gemeldete Völkerzahl gilt für das gesamte Folgejahr.
Bei „0“ Bienenvölkern besteht kein Versicherungsschutz und eine Bestellung von Gewährverschlüssen ist nicht möglich!
Eine Nachmeldung/Änderung von Völkern ist nicht vorgesehen.

Gewährverschlüsse für das D.I.B.-Imkerhonigglas (Einheitsglas) können jetzt online bestellt werden

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